08.10.2026
Einführung biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Am 2. November 2026 wird in der Schweiz die biometrische Identitätskarte eingeführt.
Bereits ausgestellte nicht biometrische Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum auf der Karte angegebenen Ablaufdatum. Für Reisen in den EU-/Schengen-Raum gelten dabei die jeweils geltenden Einreisebestimmungen.
Was ist neu?
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip mit persönlichen Daten, einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken.
Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer im EU-/Schengen-Raum auch künftig frei reisen können. Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus.
Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
- Personen, die innerhalb des EU-/Schengen-Raum reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Personen, welche die Identitätskarte nur innerhalb der Schweiz als Ausweis benötigen, können weiterhin die nicht biometrische Identitätskarte wählen.
Die nicht biometrischen Identitätskarte kann ab dem 2. November 2026 weiterhin beim Einwohneramt Neckertal beantragt werden.
Die biometrischen Identitätskarte kann im Kanton St.Gallen ab dem 2. November 2026 auf den kantonalen Ausweisstellen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen und Bahnhofpark 2B, 7320 Sargans, beantragt werden. Dafür muss zunächst online über www.schweizerpass.ch ein Antrag gestellt und anschliessend ein Termin vereinbart werden.
Unterschied Biometrische Identitätskarte und e-ID
Biometrische Identitätskarte
Physischer Ausweis mit Chip. Dient zur Identifikation und kann als Reisedokument verwendet werden.
e-ID
Digitale Identität auf dem Smartphone. Sie dient dazu, sich online auszuweisen. Sie ersetzt die Identitätskarte nicht und ist kein Reisedokument. Die e-ID wird voraussichtlich im Jahr 2027 eingeführt.
