28.11.2025
Fakultatives Referendum - Feuerschutzreglement Nachträge vom 19.08.2025
Gemäss Feuerschutzreglement der Gemeinde Neckertal vom 14. September 2022 ist man bis zum 49. Lebensjahr verpflichtet Feuerwehrersatzabgabe zu bezahlen, sofern kein Feuerwehrdienst geleistet wird. Im Gegenzug dazu ist im Feuerschutzreglement der Gemeinde Schönengrund, geregelt, dass man nach 20 geleisteten Dienstjahren von der Feuerwehrersatzabgabe befreit ist. Diese ungleiche Handhabung der Dienstpflicht innerhalb der Feuerwehr Neckertal führte immer wieder zu Diskussionen und Unstimmigkeiten.