Suche nach Themen Suche
 
26.09.2025

Koordinierte Auflage - Sondernutzungsplan Gewässerraum Früehof und Baugesuch - ausserhalb Bauzone

Der Gemeinderat Neckertal hat am 25. März 2025 in Anwendung von Art. 23 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) den folgenden Sondernutzungsplan genehmigt bzw. erlassen und zur öffentliche Auflage freigegeben:

Sondernutzungsplan Gewässerraum Früehof (Abschnitt Aemiseggstrasse bis Rüti-Stofelstrasse), St.Peterzell

In Koordination mit dem Sondernutzungsplan wird gleichzeitig folgendes Bauprojekt öffentlich aufgelegt:

Gesuchsteller
Andreas Lehmann, Früehof 320, 9127 St.Peterzell

Grundstück
Nr. 226S, Früehof, Schönengrund

Bauvorhaben
Abbruch Wohhaus Vers.-Nr. 320S mit Anbau Vers.-Nr. 321S / Neubau Wohnhaus

Die Unterlagen liegen vom 29. September bis 28. Oktober 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch unterhalb dieses Textes eingesehen werden.

Gegen den Sondernutzungsplan kann Innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gegen das Baugesuch kann innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

Gemeinderat und Bauverwaltung Neckertal