26.09.2025
Koordinierte Auflage - Sondernutzungsplan Gewässerraum Arnigbach - Neuerschliessung mit Teilstrassenplan Fabrikweg und Bauprojekt - Baugesuch Abbruch Fabrikgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus
Der Gemeinderat Neckertal hat am 19. August 2025 in Anwendung von Art. 23 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) den folgenden Sondernutzungsplan genehmigt bzw. erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben:
Sondernutzungsplan Gewässerraum Arnigbach (Abschnitt Hauptstrasse bis Einmündung Tüfenbach), Schönengrund
gleichzeitig hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) folgendes Neuerschliessungsprojekt genehmigt:
Neuerschliessung Grundstücke Nr. 135S und 136S – Bauprojekt und Teilstrassenplan Fabrikweg
In Koordination mit dem Sondernutzungsplan und der Neuerschliessung (Bauprojekt und Teilstrassenplan) wird gleichzeitig folgendes Bauprojekt öffentlich aufgelegt:
Gesuchstellerin
Padese GmbH, Ahornstrasse 2, 9105 Schönengrund
Grundstück
Nr. 135S, Hauptstrasse 40a, Schönengrund
Bauvorhaben
Abbruch Fabrikgebäude Vers.-Nr. 536S / Neubau Mehrfamilienhaus Vers.-Nr. 1100S
Die Unterlagen liegen vom 29. September bis 28. Oktober 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch unterhalb dieses Textes eingesehen werden.
Gegen den Sondernutzungsplan kann Innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gegen das Baugesuch kann innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Gemeinderat und Bauverwaltung Neckertal
Sondernutzungsplan Gewässerraum Arnigbach (Abschnitt Hauptstrasse bis Einmündung Tüfenbach), Schönengrund
gleichzeitig hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) folgendes Neuerschliessungsprojekt genehmigt:
Neuerschliessung Grundstücke Nr. 135S und 136S – Bauprojekt und Teilstrassenplan Fabrikweg
In Koordination mit dem Sondernutzungsplan und der Neuerschliessung (Bauprojekt und Teilstrassenplan) wird gleichzeitig folgendes Bauprojekt öffentlich aufgelegt:
Gesuchstellerin
Padese GmbH, Ahornstrasse 2, 9105 Schönengrund
Grundstück
Nr. 135S, Hauptstrasse 40a, Schönengrund
Bauvorhaben
Abbruch Fabrikgebäude Vers.-Nr. 536S / Neubau Mehrfamilienhaus Vers.-Nr. 1100S
Die Unterlagen liegen vom 29. September bis 28. Oktober 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch unterhalb dieses Textes eingesehen werden.
Gegen den Sondernutzungsplan kann Innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gegen das Baugesuch kann innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Gemeinderat und Bauverwaltung Neckertal