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31.10.2025

Koordinierte Auflage - Wasserbauprojekt und Gesuch um Erteilung einer Rodungsbewilligung - Lehmbergbach

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 21ff des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; WBG) das nachfolgende Wasserbauprojekt genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben:

Lehmbergbach Sanierung Bachdurchlass

Die Projektunterlagen liegen nach Art. 24 WBG während 30 Tagen vom 3. November bis 2. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder unterhalb dieses Textes zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Betroffene Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Innert der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 des Planungs- und Baugesetzes [sGS 731.1; PBG] und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.


Gesuch um Erteilung einer Rodungsbewilligung

Das nachfolgend aufgeführte Rodungsgesuch liegt vom 3. November bis 2. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder unterhalb dieses Textes zur öffentlichen Einsichtnahme gemäss Art. 5 Abs. 2 der eidgenössischen Waldverordnung (SR 921.01; WaV) auf:

Gemeinde Neckertal
Örtlichkeit Grundstücke Nr. 763H, Lemberg und 764H, Bomenstrasse 90, Bächli
Gesuchstellerin Gemeinde Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg
Grundeigentümerin   Beatrice Krüsi-Diener, Zürichstrasse 100, 8700 Küsnacht ZH
Rodungszweck Lehmbergbach Sanierung Bachdurchlass
Rodungsfläche 214 m2
Realersatz
214 m2 Ersatzaufforstung auf den Grundstücken Nr. 763H und 764H, Gemeinde Neckertal
Innert der Auflagefrist kann beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Be-gründung und einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Neckertal